Die Registrierung von Flugzeugen in den Vereinigten Staaten von Amerika ist in Section 501 des Federal Aviation Act von 1958 (49 U.S.C. 1401) geregelt und wurde als Part 47 - "Aircraft Registration" der von der Federal Aviation Administration herausgegebenen Federal Aircraft Regulations (FAR) veröffentlicht. Ein Verstoß gegen die FAR ist ein Verstoß gegen Bundesrecht und kann mit Geld- und Freiheitsstrafen geahndet werden.
Leser der FAR, Part 47 sollten besonders auf Absatz 47.5 Applicants, Unterabsatz (b), achten, der besagt:
"Ein Flugzeug darf nur durch seinen Eigentümer und im Namen seines Eigentümers registriert werden";
sowie auf Absatz 47.43 Invalid Registration achten, der die folgenden Unterabsätze enthält, wonach eine Flugzeugregistrierung ungültig ist:
- Unterabsatz (2): "wenn der Antragsteller nicht der Eigentümer ist."
- Unterabsatz (3): "wenn der Antragsteller nicht berechtigt ist, einen Antrag im Rahmen dieses Part zu stellen;" oder
- Unterabsatz (4): "wenn der Eigentumsanteil des Antragstellers am Flugzeug in einer Transaktion geschaffen wurde, die nicht in gutem Glauben unternommen wurde, sondern um sich (mit oder ohne Wissen des Eigentümers) der Einhaltung von Section 501 des Federal Aviation Act von 1958 (49 U.S.C. 1401) zu entziehen."
Nach US-amerikanischem Recht (USC) muss ein bei der FAA eingetragenes Flugzeug, das während eines Zeitraums von sechs Kalendermonaten mehr als 40% seiner Flugzeit außerhalb der USA betrieben wird, rechtlich einem Staatsangehörigen der Vereinigten Staaten gehören.
Im Rahmen der rechtlichen Definitionen sind die nachstehend genannten Rechtssubjekte oder Personen berechtigt, ein Flugzeug dauerhaft außerhalb der Vereinigten Staaten zu besitzen und zu betreiben:
Ein Trust mit einem oder mehreren Treuhändern, von denen alle US-amerikanische Staatsangehörige sein müssen; oder
Eine Corporation, die nach dem Recht eines US-amerikanischen Bundesstaates organisiert ist, deren Präsident ein US-amerikanischer Staatsangehöriger ist, wo mindestens zwei Drittel des Board of Directors oder anderer Managing Officers US-amerikanische Staatsangehörige sind und wo mindestens 75% der Stimmrechtsanteile Personen gehören oder von Personen kontrolliert werden, die US-amerikanische Staatsangehörige sind.
Eine Limited Liability Company, die nach dem Recht eines US-amerikanischen Bundesstaates organisiert ist, deren Präsident ein US-amerikanischer Staatsangehöriger ist, wo mindestens zwei Drittel der Appointed Officers und der Designated Managers US-amerikanische Staatsangehörige sind und wo mindestens 75% der Stimmrechtsanteile der Mitglieder Personen gehören oder kontrolliert werden, die US-amerikanische Staatsangehörige sind.
Eine Partnership, wo wo jeder Gesellschafter ein US-amerikanischer Staatsangehöriger ist ; oder
Eine Einzelperson, die die US-amerikanische Staatsangehörigkeit besitzt.
Hinweis: AGC erachtet es für wichtig, dass Sie verstehen, dass ein Nicht-Staatsangehöriger der USA keine gesetzlichen Rechte, wirtschaftlichen Rechte, Eigentumsrechte, Steuerrechte oder Finanzrechte und nur sehr beschränkte gesetzliche Rechte, kontrollierende Rechte, Geschäftsführungsrechte oder Anteilseignerrechte im Rahmen von FAA-Registrierungsvereinbarungen hat, wenn als rechtlicher Eigentümer des Flugzeuges
- eine Corporation,
- eine Limited Liability Company,
- eine Partnership oder
- eine Einzelperson
eingesetzt wurde.
Hinweis: AGC erachtet es außerdem für sehr wichtig, dass Sie sich über folgendes im Klaren sind: Damit einer der vier Obengenannten berechtigt ist, einen Antrag auf Flugzeugregistrierung im Rahmen von Part 47, Unterabsatz 47.5 (b)zu stellen, muss die Person oder das Rechtssubjekt das Flugzeug im Rahmen des jeweils gültigen Vertragsrechts eines US-amerikanischen Bundesstaates körperlich gekauft haben, wobei der Begriff des rechtlichen Eigentums in den Vereinigten Staaten nicht nach US-Bundesrecht, sondern nach US-Bundesstaatenrecht definiert ist.
In Klartext übersetzt heißt das:
Sie müssen das Flugzeug wirklich kaufen und den tatsächlichen Marktwert dafür bezahlen!
Wenn Sie eine FAA-Flugzeugregistrierung vornehmen lassen, ganz egal welche, ist besonders in Fällen von Nicht- Staatsangehörigen der USA meist die Verwendung eines sogenannten “non-revocable Bare Grantor Trust” die beste Lösung, sofern nicht die rechtliche und steuerliche Situation des Klienten, das Recht des Gastgeberlandes oder aber das Finanzinstitut etwas anderes verlangen. Die beiden Arten eines Trusts, die in der Regel von AGC zur Verfügung gestellt werden, sind:
- ein United States Business Trust, ein in den USA registrierter Trust. Für diesen Trust benötigt man eine US-Bundes-Steueridentifikationsnummer für Arbeitnehmer (EIN), und man muss US-Einkommensteuererklärungen zu seinen Gewinnen oder Verlusten als Trust oder als Corporation, einreichen.
- ein Non-United States Bare Trust, ein nicht in den USA registrierter "barer" Trust. Für diesen Trust braucht man keine US-Bundes-Steueridentifikationsnummer für Arbeitnehmer (EIN); man muss auch keine US-Steuererklärungen einreichen, solange keine Geldgeschäfte getätigt werden. Dieser Trust kann Geschäfte betreiben und eine US-Bundes-Steueridentifikationsnummer für Arbeitnehmer (EIN) haben, kann Steuererklärungen jedoch nur als Trust einreichen.
Wussten Sie schon, dass die FAA nicht die Einhaltung der Gesetze und Vorschriften bzw. die rechtliche Hinlänglichkeit von Treuhanddokumenten nach dem Recht eines bestimmten Landes oder eines US-Bundesstaates überprüft, wenn sie das Dokument auf Einhaltung des FAR 47 prüft?
Das Rechts- und Finanzberaterteam von AGC hat die von AGC verwendeten Treuhanddokumente umfassend auf deren rechtliche Hinlänglichkeit überprüft und Rechtsgutachten erstellt, die bestätigen, dass die Dokumente von AGC rechtgültig und korrekt sind!
Wer den vollständigen Text von Part 47 der FAR lesen möchte, findet hier den entsprechenden Link für das Internet. 
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