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Die Registrierung von US-Flugzeugen durch Nicht-Staatsangehörige der USA
Von Dr. Connie L. Wood
Originaltext eines vom deutschen Luftfahrt-Bundesamt veröffentlichten Artikels aus dem "LBA-INFO"-Magazin, Heft 19 vom November 1992
Einfügung der Fußnoten während einer Überprüfung nach US-Recht, Juni 2000
Wenn Sie sich "Eigentümer" eines in den USA registrierten Flugzeuges nennen, das sich dauerhaft in Europa befindet, und Sie kein US-Staatsangehöriger sind, dann ist es mehr als wahrscheinlich, dass Sie gegen das Gesetz verstoßen.
Nach US-amerikanischem Recht darf kein Nicht-Staatsangehöriger der USA Eigentümer eines Flugzeuges sein, das dauerhaft hier in Europa eingesetzt wird, sonst verstößt er gegen das Gesetz. Der Grund dafür ist, dass ein Flugzeug nur dann nach US-Recht registriert werden darf, wenn der Eigentümer des Flugzeuges ein US-Staatsangehöriger ist. Allerdings darf ein Nicht-Staatsangehöriger der USA ein in den USA registriertes Flugzeug mit Einschränkungen in Europa betreiben, ohne gegen das Gesetz zu verstoßen.
Das US-Bundesrecht schreibt vor, dass ein Flugzeug, das während eines Zeitraums von sechs Kalendermonaten mehr als 40% seiner Flugzeit außerhalb des US-Luftraums betrieben wird, rechtlich einem Staatsangehörigen der Vereinigten Staaten gehören und von diesem registriert worden sein muss. Das Gesetz spezifiziert, was "rechtliches Eigentum" bedeutet und wer ein "US-Staatsangehöriger" ist. Damit also ein Flugzeug dauerhaft außerhalb der Vereinigten Staaten betrieben werden kann, sind die Eigentumsanforderungen des US-amerikanischen "Common Law" und des US-Bundesrechts zu erfüllen. Die Voraussetzungen für Eigentümerschaft und Registrierung sind für das Bundesrecht im Federal Aviation Act von 1958 definiert, während sich das "Common Law" aus dem Bundes- und einzelstaatlichen Fallrecht herleitet. Darüber später mehr.
Ein US-Staatsangehöriger kann nach geltendem Recht eine Flugzeugregistrierung beantragen und muss seine Staatszugehörigkeit im Antrag bestätigen. Die Federal Aviation Administration definiert den Begriff des US-Staatsangehörigen als Antragsteller einer Flugzeugregistrierung im Rahmen des Federal Aviation Act als:
- einen US-Staatsangehörigen.
- einen ansässigen Ausländer, der Staatsangehöriger eines anderen Landes ist, dem aber der dauerhafte Aufenthalt in den USA rechtmäßig erlaubt ist. Eine solche Person muss eine Daueraufenthaltsgenehmigung und die Ausländerregistrierungsnummer des Antragstellers, die von der Einwanderungs- und Einbürgerungsbehörde ausgestellt wurde, vorlegen.

- eine Personengesellschaft, aber nur, wenn jeder Gesellschafter, sei er Voll- oder Teilhafter, ein US-Staatsangehöriger ist. Personengesellschaften mit einem Gesellschafter, der kein US-Staatsangehöriger ist, kommen nicht in Frage.
- eine Kapitalgesellschaft, die nach US-amerikanischem Recht organisiert ist, deren Präsident ein US-amerikanischer Staatsangehöriger ist und wo mindestens zwei Drittel des Board of Directors oder anderer Managing Officers US-amerikanische Staatsangehörige sind. Außerdem müssen mindestens 75% der Stimmrechtsanteile Personen gehören oder von Personen kontrolliert werden, die US-amerikanische Staatsangehörige sind.
- ein Trust, der nach US-amerikanischem Recht organisiert ist, mit einem oder mehreren Treuhändern, von denen alle US-amerikanische Staatsangehörige sein müssen.

Das Gesetz verfolgt das Ziel, die Eigentümerschaft an Flugzeugen, die in den USA registriert wurden, auf US-amerikanische Staatsangehörige zu beschränken. Das ist notwendig, damit die Vereinigten Staaten die Rechtshoheit über bestimmte Einsatzzwecke von in den USA registrierten Flugzeuge ausüben können, wenn diese außerhalb des US-Luftraumes betrieben werden.
Es sind "zwei Tests" zu bestehen, damit ein Flugzeug eine rechtmäßige Registrierung erhalten kann: (1) der Eigentümer muss US-Staatsangehöriger sein, und (2) es muss eine uneingeschränkte rechtliche Eigentümerschaft bestehen.
Die Frage, wer rechtlicher Eigentümer eines Flugzeuges ist, scheint einfach, aber sie kann sich als ziemlich kompliziert erweisen. Die Frage der rechtlichen Eigentümerschaft wird zwar im Flugzeugregistrierungs-Bundesrecht behandelt, wird aber nach US-Zivilfallrecht (Fußnote 10) ("Common Law"), Handelsrecht und manchmal Steuerrecht entschieden.
Da der rechtliche Eigentümer nur ein US-Staatsangehöriger sein kann, muss man verstehen, wer ein rechtlicher Eigentümer ist. Um eine mögliche Strafverfolgung durch europäische Behörden oder die US-Regierung zu vermeiden, müssen sich europäische Staatsangehörige, die in den USA registrierte Flugzeuge in Europa betreiben, über diesen Punkt völlig im klaren sein.
Viele europäische Betreiber von US-Flugzeugen stecken in einer Zwickmühle: Sie betreiben das Flugzeug unrechtmäßig, weil sie die rechtlichen Eigentümer sind. Andere verstoßen gegen das Gesetz infolge des Mietrechts und der von ihnen eingegangenen Vertragsvereinbarungen, wobei sie praktisch zufällig zum rechtlichen Eigentümer nach geltendem Recht werden. Das wiederum führt zum unrechtmäßigen Betreiben des Flugzeugs.
Der Federal Aviation Act besagt, dass die Registrierung eines Flugzeuges in Rechtsprozessen, bei denen es um konkrete Eigentumsfragen geht, keinen Nachweis über das Eigentum an einem Flugzeug darstellt. Die FAA stellt keine Eigentumszertifikate aus und bestätigt auf einem Flugzeugregistrierungszertifikat keine Informationen bezüglich der Eigentümerschaft. 
Im Klartext heißt der obige Absatz:
- Die Abgabe eines Antrages auf Registrierung eines Flugzeuges und die Ausstellung eines Zertifikats über eine Flugzeugregistrierung durch die FAA bestätigt in keiner Weise, dass das Flugzeug dem Eigentümer rechtmäßig im Sinne des Gesetzes gehört.
- Die Abgabe eines Antrages und die Ausstellung eines Zertifikats über eine Flugzeugregistrierung schaffen keine Immunität gegen eine spätere Strafverfolgung, wenn man gegen das Flugzeugregistrierungsrecht verstoßen hat.
Die obige Erläuterung des Gesetzes wird für einige europäische Betreiber von in den USA registrierten Flugzeugen eine gewaltige Überraschung sein. Sie glauben, die Ausstellung des Flugzeugregistrierungszertifikats verliehe ihren Handlungen oder Rechtskonstruktionen einen legalen Status. Das ist ein Irrtum! Nur eine Antragsform zur Registrierung eines Flugzeugs wird von der Rechtsabteilung der FAA auf ihren Rechtsstatus überprüft, und das ist der Trust.
Nach US-amerikanischem Recht ist die Registrierung eines Flugzeugs rechtsunwirksam, wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung:
- der Antragsteller nicht der rechtliche Eigentümer ist.
- der Antragsteller nicht berechtigt ist, einen Antrag einzureichen, weil der rechtliche Eigentümer kein US-Staatsangehöriger ist.
- der Eigentumsanteil des Antragstellers am Flugzeug mit einer Transaktion geschaffen wurde, die nicht in gutem Glauben unternommen wurde, sondern um sich der Einhaltung von Absatz 501 des Federal Aviation Act von 1958 zu entziehen (ein mögliches Problem bei Vereinbarungen, die von Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften oder Einpersonenfirmen zu dem alleinigen Zweck abgeschlossen wurden, das Eigentumsrecht an dem Flugzeug zu erhalten).

Ein Verstoß gegen das Flugzeugregistrierungsrecht ist auch ein Verstoß gegen das US-Bundeszivilstrafrecht. Zu den Strafen können Bußgelder oder Freiheitsentzug, die Widerrufung der Flugzeugregistrierung, die Auferlegung von US-Bundes- oder einzelstaatlichen Steuerpfandrechten gegen das Flugzeug und die Konfiszierung des Flugzeuges gehören.
Nicht vorschriftsmäßig vorgenommene Flugzeugregistrierungen gelten als rechtsunwirksam, und die betroffenen Flugzeuge verlieren unter internationalem Recht den Schutz vor Konfiszierung und Verkauf durch ausländische Regierungen. Kreditgeber, die Flugzeuge besichern, welche international betrieben werden, wissen oft gar nichts von den Risiken, denen sie ausgesetzt sind.
Wenn also der Eigentümer eines US-Flugzeugs US-Staatsangehöriger sein muss, damit dieses hier in Europa die ganze Zeit betrieben werden kann, werden dann US-Flugzeuge, welche von Personen betrieben werden, "die offensichtlich keine US-Staatsangehörigen sind, aber behaupten, der Eigentümer zu sein", überhaupt rechtmäßig betrieben?
Die Antwort lautet, dass einige Flugzeuge der Rechtsnorm entsprechen. Die traurige Wahrheit ist jedoch, dass dies bei einer großen Zahl der Flugzeuge nicht der Fall ist. Der unrechtmäßige Betrieb erfolgt in der Regel nicht vorsätzlich, sondern mangels Kenntnis des US-amerikanischen Rechts oder aber weil die Eigentümer bzw. Betreiber falsch über das US-amerikanische Registrierungsrecht informiert wurden.
Leider haben viele europäische Betreiber von in den USA registrierten Flugzeugen:
- US-Kapitalgesellschaften oder Einpersonenfirmen gegründet und der FAA ihre Namen mit Anschriften in den USA gegeben;
- einen Strohmann (der US-Staatsangehöriger ist) für eine Registrierung des Flugzeuges in dessen Namen benutzt;
- in
gutem Glauben Mietverträge unterschrieben, mit denen infolge einer unvorschriftsmäßigen Konstruktion im Sinne des Registrierungsgesetzes das rechtliche Eigentum im Rahmen der "Contract of Conditional Sale"-Klausel des Gesetzes an sie übertragen wurde;
- Sondervereinbarungen getroffen, das Flugzeug jederzeit zu kaufen, indem sie eine "aktualisierte" und "vorab unterzeichnete Kaufurkunde" ausfüllen, die ihnen vom Verkäufer ausgehändigt wurde und wodurch sie Eigentümer im Rahmen der "Buyer in Possession" Klausel des Gesetzes werden;
- die US-Bundes- und einzelstaatlichen Steuergesetze nicht eingehalten, wodurch der Rechtsstatus der registrierten Flugzeugeigentümers aufgehoben werden kann.
Jede dieser Vorgehensweisen kann eine Situation hervorrufen, die den europäischen "Eigentümer" oder Betreiber dem Risiko der Strafverfolgung aussetzt, nicht nur in den Vereinigten Staaten, sondern auch in allen Ländern, in deren Luftraum sich das Flugzeug bewegt. Es ist zu beachten, dass der Betrieb eines Flugzeuges mit einer ungültigen Registrierung ein Verstoß gegen internationales und nationales Recht ist.
An dieser Stelle soll noch einmal auf das verwiesen werden, was eingangs gesagt wurde: Nach US-amerikanischem Recht kann ein Nicht-Staatsangehöriger der USA ein in den USA registriertes Flugzeug rechtmäßig betreiben, aber er kann nicht der Eigentümer sein.
Damit ein europäischer Staatsangehöriger ein in den USA registriertes Flugzeug dauerhaft in Europa betreiben kann, muss zwischen dem europäischen Staatsangehörigen und dem Flugzeugeigentümer, bei dem es sich um einen US-Staatsangehörigen handelt, ein vorschriftsmäßig konstruierter Miet- oder Betreibervertrag ausgefertigt werden. Die einzigen Optionen sind hierfür: Einzelpersonen, Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften und Trusts.
Die US-amerikanischen Gesetze, die die persönliche, korporative, steuerliche und finanzielle Haftung und Verantwortlichkeit regeln, unterscheiden sich stark von denen in Europa. Darum ist der Typ des US-amerikanischen Flugzeugeigentümers, den man sich aussucht, um von ihm das Flugzeug zu mieten, von allergrößter Wichtigkeit.
Ohne eine ausreichende Kenntnis des US-amerikanischen Rechts kann der europäische Flugzeugbetreiber unwissentlich große Risiken auf sich nehmen. Das Hauptrisiko ist finanzieller Art und ist mit der Funktionsweise des US-amerikanischen Haftungs-, Konkurs-, Erbschafts- und Steuerrechts verbunden. In den meisten Fällen hat der europäische Betreiber die Finanzierung für das Flugzeug gestellt, weshalb dies ein Bereich ist, der besondere Aufmerksamkeit verdient.
Im allgemeinen verläuft die Reihenfolge der rechtlichen und finanziellen Risiken für Flugzeugeigentümer mit US-amerikanischer Staatsangehörigkeit graduell vom höchsten Risiko zum geringsten Risiko:
*Höchstes Risiko --> ----------------------- <--Geringstes Risiko*
Einzelperson - Personengesellschaft - Aktiengesellschaft - Trust
Die Wahl, die Sie bezüglich der Rechtsquelle Ihres Betreibermietvertrages wählen, ist eine persönliche, die direkt damit zusammenhängt, welches Risiko Sie nach US-Recht auf sich wollen. Seien Sie vorsichtig.
Für jene europäischen Flugzeugbetreiber, die auf die Steuervorteile angewiesen sind und die sich gern ein wenig als Flugzeugeigentümer fühlen möchten, gibt es eine Möglichkeit: eine US-Trust-Vereinbarung. Die Konstruktion von Treuhandvereinbarungen ist ein kompliziertes Rechtsgebiet. Damit sollten nur Firmen beauftragt werden, die sich auf diese Art der Dienstleistung spezialisiert haben und die dieses Thema beherrschen.
Unter einer ganz speziell konstruierten US-Trust-Vereinbarung kann ein europäischer Staatsangehöriger praktisch wirtschaftlicher Eigentümer eines Flugzeuges werden, das unter ganz bestimmten Konditionen betrieben wird und im Rahmen dieser Konditionen bestimmte Steuervorteile erhält. Der europäische Staatsangehörige ist praktisch der wirtschaftliche Eigentümer des Flugzeuges, weil ein europäischer Staatsangehöriger unter US-amerikanischem Treuhandrecht rechtmäßig der direkte Begünstigte des gesamten Geldwertes sein darf, den der Trust besitzt. Ein vergleichbares Recht existiert in den meisten europäischen Ländern.
Fazit : Wie sehr Sie auch daran glauben möchten, dass Sie der Eigentümer eines in den USA registrierten Flugzeuges sein können, das dauerhaft in Europa betrieben wird - Sie können nur der Eigentümer sein, wenn Sie ein US-amerikanischer Staatsangehöriger oder ein in den USA ansässiger Ausländer sind! Wenn das Flugzeug Ihnen jedoch gehört, Sie aber weder US-amerikanischer Staatsangehöriger noch in den USA ansässiger Ausländer sind, dann kann es sehr gut sein, dass Sie sich der Strafverfolgung oder nachteiligen behördlichen Schritten aussetzen, wenn die Behörden dahinter kommen.
Dr. Connie L. Wood, MBA summa cum laude, BSBA magna cum laude, Oberstleutnant der US-Armee im Ruhestand, ist Präsident der Aircraft Guaranty Title Corporation, einer Treuhand-Servicegesellschaft mit über zwölfjähriger Erfahrung in internationalen Registrierungsangelegenheiten.
Weitere Informationen erhalten Sie von der Aircraft Guaranty Title Corporation unter Telefon 1-281-445-7594 oder unter Fax 1-281-445-7599 oder per E-Mail an: agc@agcorp.com.
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