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Luftfahrzeug in internationalem Eigentum

von Dr. Connie L. Wood

Der Originaltext dieses Artikels erschien im August 2000 im "World Aircraft Sales"-Magazin."

Viele ausländische Eigentümer von Flugzeugen und solche, die ein Flugzeug erwerben wollen, träumen davon, eines Tages Eigentümer eines in den USA oder auf den Cayman Inseln registrierten Flugzeuges zu sein. Da hierfür jedoch der Eigner eines Flugzeuges Staatsbürger der USA oder der Cayman Inseln sein muß, bleibt der Traum meist, was er ist: Ein sehnsüchtiger Wunsch, der undurchführbar und in jedem Falle unerreichbar scheint. Aber sollten Sie den Gedanken nicht aufgeben wollen, eines Tages doch Ihren Traum in Erfüllung gehen zu sehen, dann lesen Sie hier weiter.

Auch wenn es zunächst entmutigend scheint, so ist es doch mit der erforderlichen Kenntnis und unter professioneller Anleitung möglich, die Registrierung eines Luftfahrzeuges in den USA oder auf den Cayman Inseln zu erlangen. Um das zu erreichen, bedient sich der Käufer eines Flugzeuges - im folgenden "Begünstigter" genannt - einer Gesellschaft, die Treuhänderdienste leistet - im folgenden "Treuhänder" genannt, um sein Flugzeug entweder in eine in den USA registrierten Treuhandgesellschaft oder in eine "bare" Treuhandgesellschaft auf den Cayman Inseln einzubringen. Unter Berücksichtigung einer ausschliesslichen Nutzung durch den Begünstigten (Käufer des Flugzeuges), erlangt der Treuhänder danach die Genehmigung zur Eigentumsübertragung des Flugzeuges auf ihn. Im Falle einer US Registrierung erteilt die Federal Aviation Administration (FAA) diese Genehmigung, bei einer Registrierung auf den Cayman Inseln die Civil Aviation Authority (CAA). Das legale Nutzungsrecht und das Recht zur Modifizierung des Flugzeuges sowie das Übertragen der Rechte des Begünstigen an Dritte in Teilen oder ganz verbleibt beim Begünstigten. Solche Übertragungen involvieren oftmals keine Verkaufs-/Übertragungs- oder Mehrwertsteuern.

Wußten Sie, daß es möglich ist, Eigentümer eines FAA registrierten Flugzeuges mit einem "offshore Treuhänder" zu sein und keiner Bundes- oder Länder-Steuermeldepflicht zu unterliegen?

Während der Laufzeit des Trusts wird der Treuhänder von der FAA oder der CAA als rechtmässiger Eigentümer des Flugzeuges betrachtet. Der ausländische Begünstigte ist jedoch rechtmässiger Eigentümer des Trusts und hat "das absolute Nutzungsrecht" des Trust-Eigentums (des Flugzeuges) so, als ob er oder sie das Flugzeug direkt besitzen würde. Diese "Begünstigten"-Eigentümerschaft-Vereinbarung ist nicht mit einem Miet-/Pachtvertrag zu vergleichen, der mit Vertragsende verfällt und der, abhängig von den Kaufbestimmungen des Miet-/Pachtvertrages, in der Tat gegen das FAA Flugzeug-Registrierungsgesetz verstossen kann. Dieses "absolute Nutzungsrecht" durch den Begünstigten wird im Steuergesetz vieler Länder als "Wirtschafts-Eigentümerschaft" interpretiert und räumt dem Begünstigten das Recht ein (vorausgesetzt der Trust ist korrekt eingerichtet), das Flugzeug steuerlich so zu behandeln, als ob es sich in direktem Besitz befände und im Inland registriert sei. Dieses Recht der steuerlichen Behandlung ist mit einer US Corporation-Struktur nicht möglich ohne das FAA Flugzeug-Registrierungsgesetz zu verletzen. Wenn gewünscht, besteht in vielen Ländern auch die Möglichkeit, das Flugzeug vom Trust zu leasen, die Leasingraten im Gastland steuermindernd zu verwenden und das Flugzeug in den USA abzuschreiben.

Wußten Sie, daß Flugzeuge in US Eigentum in nur fünf (5) Jahren vollständig abgeschrieben werden können und, wenn im internationalen Lufttransport-Service eingesetzt, Einkünfte aus Vermietung / Verpachtung steuerfrei sein können?

Während der Trust-Dauer kann der ausländische Begünstigte jederzeit das Flugzeug geschäftlich oder privat nutzen, Verbesserungen am Flugzeug vornehmen, das Flugzeug vermieten oder verpachten und, sofern der Treuhänder informiert wird und die Übertragung von Rechten legal und in Einklang mit den Trustbestimmungen vorgenommen wird, kann der Begünstigte seine Rechte am Trust ganz oder in Teilen auch verkaufen. Obgleich nicht zwingend vorgeschrieben, sollten Übertragungen von Trust-Eigentumsrechten notariell beglaubigt werden.

Wußten Sie, daß ein in Europa registriertes Flugzeug in US Eigentum sein kann? Denken Sie an die Steuervorteile.

In Pilotenkreisen hält sich hartnäckig der Mythos, daß ein Ausländer durch Gründung einer Firma in Delaware oder Nevada eine legale FAA Registrierung erlangen kann, indem er sein Flugzeug über diese Firmen registriert. Eine solche Registrierung ist nur dann legal, wenn das Flugzeug physisch in den USA stationiert ist, dort genutzt wird, 60% seiner Flugstunden jedes Jahr im US Luftraum fliegt und der Betreiber des Flugzeuges alle sechs (6) Monate seine Flugstunden-Aktivitäten der FAA meldet. Flugzeuge, die so registriert sind, aber die vorgenannten Bestimmungen nicht erfüllen, werden illegal betrieben.

Wußten Sie, daß die Nutzung einer inkorrekten FAA Registrierung ein bundesstaatliches Verbrechen ist, das mit bis zu 3 Jahren Gefängnis und bis zu USD 15.000,-- bestraft werden und zur Beschlagnahmung des Flugzeuges führen kann?

Ein anderer Mythos ist, daß eine ausländische Gesellschaft mit einer US Tochter ein Flugzeug legal mit der FAA registrieren und weltweit betreiben kann. Auch in diesem Falle trifft das nur zu, wenn die vorgenannten Bestimmungen eingehalten werden. Obgleich das Flugzeug im Ausland betrieben wird, kann außerdem die Nutzung eines firmeneigenen Flugzeuges mit FAA Registrierung von Mitgliedern einer Firmengruppe Gegenstand von bundesstaatlichen Verbrauchssteuern werden.

Wußten Sie, daß das Betreiben Ihres FAA registrierten Flugzeuges über eine separate Firma eine illegale FAR Part 135 Nutzung sein kann, die eine FAA Klage nach sich zieht und den Verlust der Versicherung bedeutet?

Ein weiterer Mythos ist, daß ein Ausländer einen US Staatsbürger benennen könnte (z.B. einen Freund oder einen Verwandten), der sich zum Zwecke einer Registrierung der FAAgegenüber als Eigentümer des Flugzeuges ausgibt. Da das US Gesetz nur dem tatsächlichen Eigentümer eines Flugzeuges erlaubt, sich der FAA gegenüber als Eigentümer darzustellen und der Rechtsanspruch in den USA ein vertraglich festgelegter Rechtszustand ist, muß das Übertragen von Eigentumsrechten auf den Kandidaten (z.B. Freund oder Verwandten) allen Vorschriften eines Rechtsvertrages entsprechen. Fast ohne Ausnahme sind alle Aktionen dieser Art aus oben genannten Gründen betrügerisch und illegal und, wenn aufgedeckt, für den Kandidaten mit Bestrafung verbunden.

Wußten Sie, daß die Erteilung eines FAA Registrierungs-Zertifikats weder ein Eigentumsrecht noch eine gültige Registrierung garantiert?

OK, jetzt wissen Sie, daß es machbar ist. Aber gebrauchen Sie Ihren gesunden Menschenverstand beim Auswählen eines Treuhänders. Sie müssen damit rechnen, daß private Anbieter und Firmen Registrierungsdienste offerieren, die NICHT in Einklang mit den komplexen Gesetzen stehen, die Gegenstand der gesetzlichen Registrierungsbestimmungen für Flugzeuge und Eigentümer sind. Nur ein ausreichend versicherter und erfahrener Treuhandgeber, ein Spezialist in diesem Bereich, sollte engagiert werden. Wenn der von Ihnen gewählte Dienstleister keinen Beweis einer ausreichenden "Haftpflichtversicherung" nachweisen kann, dann gehen Sie nicht, rennen Sie zum nächsten Ausgang.

Wußten Sie, daß viele der Vorteile des internationalen FAA & CAA Flugzeug Registrierungsverfahrens auch vorteilhaft für inländische US Flugzeugeigentümer sind?

Dr. C.L. Wood, MBA, Oberstleutnant (a.D.), ist Präsident der Aircraft Guaranty Corporation, einer Treuhand Service Gesellschaft mit über 12 jähriger Erfahrung in 36 Ländern in internationalen Registrierungen.